I. Abschreckendes Verfahren

Ein kompliziertes Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), die juristische Fachsprache des Rechtspflegers beim Versteigerungstermin und der begrenzte Charme von Gerichtsfluren schrecken noch immer sowohl viele potentielle Interessenten, als auch die Eigentümer selbst ab, ihre Rechte im Versteigerungstermin wahrzunehmen. Für den juristischen Laien enthält   das Zwangsversteigerungsverfahren zu viele Unbekannte.

Oftmals wird von betroffenen Eigentümern bis kurz vor diesem entscheidenden Tag gewartet, bevor professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird.

IFrau HilfeI. Professionelle Hilfe

Wir begleiten Sie, sowohl als Miteigen- tümer - bei einer Teilungsversteiger- ung, als Eigentümer bei einer Zwangsver- steigerung, als auch als potentieller Ersteher.

Die sinnvolle Beratung von Eigentümern, die sich der Zwangsversteigerung der Firmenimmobile, oder der des Familienheimes ausgesetzt sehen, liegt uns besonders am Herzen.

Geldinstitute sind oft schnell bei der Hand und wollen zeitnah Sicherheiten realisieren, die Sie einst zur Verfügung gestellt haben, durch Grundschuldeintragung bzw. der Vereinbarung einer Hypothek. Schon zügig, nachdem das zugrunde liegende Darlehen Not leidend geworden ist, holt Ihre Hausbank die "Keule aus dem Sack". Sie geht aus dem Grundpfandrecht vor, wie es in der juristischen Fachsprache heißt. Dies bedeutet, Ihr Geldinstitut stellt Antrag auf Zwangsversteigerung. Vielleicht nicht einmal gleich wegen der gesamten Darlehnsverbindlichkeit, sondern einfach einmal, um Sie in Schwung zu bringen, aus den Zinsen !!!

Wichtig ist auf alle Fälle, bei derartigen Situationen nicht die Nerven zu verlieren und etwa Maßnahmen zu ergreifen - häufig wird davon berichtet - welche die entsprechende Immobilie unattraktiv für einen potentiellen Ersteher erscheinen lassen sollen. Falsch wäre es auch, den Kopf in den Sand zu stecken und überhaupt nicht zu reagieren.

Vorausgesetzt, Sie setzen sich spätestens mit uns in Verbindung, wenn Sie Nachricht von dem Zwangsversteigerungsantrag Ihres Geldinstitutes haben, besser schon, wenn Ihnen Ihr Kreditsachbearbeiter mitgeteilt hat, dass es "keine andere Alternative mehr für Ihr Geldinstitut gäbe".

Aus langjähriger Erfahrung in Zwangsversteigerungssachen und aus der Zusammenarbeit mit Fachleuten, die in der Lage sind, die strategischen Überlegungen von Geldinstituten im Zwangsversteigerungsverfahren und davor zu durchschauen, können wir Ihnen optimale Hilfestellung bieten, bei der meist noch möglichen Abwendung des Eigentumsverlustes an   Ihrer Immobilie.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei sowohl auf die Wahrnehmung von Gesprächen mit    Ihrem Geldinstitut - vor dem Versteigerungstermin -  mit dem Ziel, dass Ihre Hausbank den Zwangsversteigerungsantrag zurück nimmt, als auch, gegebenen Falles auch auf die Teilnahme am Zwangsversteigerungstermin mit Ihnen, als Eigentümer und Schuldner.

Weitere Einzelheiten erörtern wir Ihnen gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.

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