Wieso überhaupt Rechtsanwalt ?Die Rechtsanwälte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen AnwaltVerein (DAV)sind ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet - eine hoch qualifizierte Gemeinschaft von rund 5.000 Rechtsanwälten, die sich mit dem immer komplizierter werdenden Verkehrsrecht beschäftigen. Seit ihrer Gründung vor ungefähr 20 Jahren hat sie sich zur größten Arbeitsgemeinschaft im DAV entwickelt. Das Ziel ist die unabhängige, kompetente Rechtsberatung und Vertretung in allen Verkehrsstreitfragen - deutschlandweit.
Konkrete Vorteile, egal, wo Sie in Deutschland sind - vor allem, wenn Sie unschuldig zum Unfallopfer wurden. Wer sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt, erhält fast immer höhere Schadensersatzzahlungen zugesprochen als Geschädigte ohne fachlich versierten Rechtsbeistand.
Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigene Interessen, gegen die Sie alleine kaum ankommen - Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Übrigens: Sollte die Schuldfrage einmal ungeklärt sein, sind die Rechtsanwälte ebenfalls für Sie da. Denn gerade in komplizierten Fällen ist Expertenwissen unverzichtbar.
Anstatt sich zum Beispiel nach einem Unfall in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, verweisen Sie einfach auf Ihren Anwalt. So können Sie fehlerhafte Schuldeingeständnisse vermeiden und bewegen sich von Anfang an auf rechtssicherem Gebiet. Darüber hinaus machen Sie Ihrem Gegenüber klar, dass Sie Ihren Standpunkt professionell vertreten lassen. Neben der Rechtsberatung bei Verkehrsunfällen bekommen Sie beim Rechtsanwalt Antworten zum Führerscheinrecht, zu Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen. Sie erhalten Hilfe bei Werkstattärger und PKW-Kauf, speziell beim Thema Gebrauchtwagen, und vielem mehr.
In letzter Zeit sind jedoch verstärkt Aktionen der Kfz-Haftpflichtversicherer zu beobachten, die da hin gehen, die Unfallschadenregulierung ausschließlich im Sinne der Kfz-Haftpflichtversicherung zu steuern.
Die Versicherer gewähren beispielsweise Rabatte für so genannte "Partnerwerkstätten“ oder sie nehmen Einfluss auf den Restwerthandel durch so genannte "Restwertbörsen".
Die Versicherungsgesellschaften beschneiden dabei nicht nur die dem Geschädigten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zustehenden Rechte, sondern gefährden gleichermaßen die dem Geschädigten zu stehende freie Werkstattwahl.
Grundsätzlich ist ein Unfallgeschädigter der Auftraggeber und Kunde der Werkstatt. Kfz-Haftpflichtversicherer versuchen jedoch den Geschädigten in die mit der Versicherung zusammenarbeitende "Partnerwerkstatt“ zu lenken.
Auf diese kann die Versicherungsgesellschaft dann Druck ausüben und die Stundenverrechnungssätze, zu der die Werkstatt sonst arbeitet, nach unten diktieren. Dadurch wird die „Partnerwerkstatt“ von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, mit der sie zusammenarbeitet, abhängig.
Werkstätten arbeiten dann unter einem derartigen Kostendruck, dass auf Dauer die Arbeitsqualität leiden muss.
Es wird berichtet, dass die Schadensteuerung der Versicherer teilweise soweit geht, dass diese die beschädigten Fahrzeuge direkt vom Werkstatthof abholen und zur Partnerwerkstatt verbringen lassen.
Der Unfallgeschädigte unternimmt hiergegen selten etwas, solange er nicht umfassend über seine Rechte und die Gefahren der Wir-kümmern-uns-um-die-Schadensbehebungs-Angebote der Versicherer informiert ist.

0911 50 00 91
