RA Lehnert ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen AnwaltVereins.

I. Vor oder statt einer Ehe

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Als Partner einer Lebensgemeinschaft genießen Sie nicht den Schutz und die Vorteile, die das Familien- und Steuerrecht Eheleuten bieten.

Für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gelten seit dem 01.01.2001 eigene gesetzliche Regelungen. Für Partner einer Lebensgemeinschaft empfiehlt es sich, die Beziehung durch einen Partnerschaftsvertrag zu regeln. Darin legen die Partner fest, wem bei einer Trennung was gehören soll, wer die Wohnung behalten kann, ob ein finanzieller Ausgleich stattfinden soll. Rechtsanwälte beraten Sie über diese Themen.

Neu ist seit dem 01.07.1998, dass auch nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht über ihre Kinder ausüben können und dass diese Kinder auch den Namen des Vaters erhalten können.

II. Wenn Sie heiraten möchten

Die Eheschließung ist ein Vertrag, von dem die meisten Paare keine oder nur eine ungenaue Vorstellung haben. Dies gilt z.B., wenn einer der Ehepartner ein selbständiges Unternehmen betreibt. In diesem Fall ist auch schon vor der Eheschließung zu überlegen, ob durch Errichtung eines Ehevertrages verhindert werden kann, dass das Unternehmen im Falle einer Ehescheidung zerschlagen wird.

Gleiches gilt übrigens wenn beide Partner mit sehr ungleichen finanziellen Verhältnissen in die Ehe gehen wollen.

Viele Paare möchten auch für den Fall, dass keine Kinder geboren werden, ohne großen Aufwand wieder auseinander gehen können.

Hier gibt es viele Möglichkeiten, vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die die Interessen beider Partner berücksichtigen. Rechtsanwälte oder Notare beraten Sie über die Gestaltung von Eheverträgen.

III. Trennung und Scheidung

Im Falle einer Trennung der Ehepartner sind mehrere Punkte zu regeln:

1) Hausrat

Zunächst kann jeder Ehepartner das behalten, was er vor der Eheschließung besaß oder was er persönlich geschenkt erhalten hat. Möbel und Hausrat, die kurz vor der Ehe oder während der Ehe angeschafft wurden, müssen die Partner aufteilen. Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Gegenstände im einzelnen bezahlt hat. Es wird vermutet, dass alle Möbel und sonstiger Hausrat gemeinsames Eigentum beider Eheleute werden sollten. Können sich die Partner nicht einigen, entscheidet auf Antrag das Amtsgericht - Familiengericht.

2) Unterhalt

In bestimmten Fällen ist einer der Ehepartner unterhaltsberechtigt; insbesondere dann, wenn er gemeinsame Kinder betreut, aber auch, wenn er in anderen Fällen seinen Lebensunterhalt nicht allein verdienen kann oder muss.

Unabhängig von dem Unterhaltsanspruch des Ehepartners haben die gemeinsamen Kinder gegenüber dem Elternteil, mit dem sie nicht zusammenleben, einen eigenen Unterhaltsanspruch in Geld.

Auch hier empfiehlt es sich, den Anwalt nach der genauen Einstufung in die einschlägigen Unterhaltstabellen zu fragen.

3) Sorge- und Umgangsrecht

Seit dem 01.07.1998 behalten Eltern auch nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder, falls nicht einer der Partner bei dem Familiengericht einen Antrag stellt, ihm das alleinige Sorgerecht zu übertragen.

Auch während der Trennungszeit kann schon ein solcher Antrag gestellt werden. Näheres hierzu weiß Ihr Rechtsanwalt

IV. Zugewinnausgleich

Mit der Scheidung kann bereits der Zugewinnausgleich durchgeführt werden, falls die Ehepartner nicht Gütertrennung vereinbart haben.

Gerade bei diesem oft sehr weit reichenden und komplizierten Thema sollten Sie Ihren Rechtsanwalt fragen.

V. Versorgungsausgleich

Ebenfalls mit der Ehescheidung führt das Amtsgericht - Familiengericht - von Amts wegen- den Versorgungsausgleich durch. Für jeden der Ehepartner gibt dessen Rentenversicherung Auskunft darüber, wie viel er während der Ehezeit in die "Rentenkasse" eingezahlt hat.

Derjenige Ehepartner, der höhere Anwartschaften (Leistungspflichten) bei seiner Rentenversicherung (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Landesversicherungsanstalt) erworben hat, ist ausgleichspflichtig: Seine Rentenversicherungsgesellschaft überträgt Anwartschaften auf das Rentenkonto des Ehepartners.

Wir können hier nur einen kurzen Überblick geben.

Ihr Anwalt berät Sie gern über alle Punkte so, wie es Ihre konkrete Lebenssituation erfordert.

Sollten Sie einen Rechtsrat zum Familienrecht benötigen, so suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, der sich mit diesem Rechtsgebiet auskennt. Rechtsanwalt Lehnert ist u. a. auf das Familienrecht konzentriert, er legt einen Interessenschwerpunkt auf den Bereich Familienrecht und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Famlien- und Erbrecht im Deutschen AnwaltVerein.

Es gibt viele Personengruppen, die - teilweise unter Verstoß gegen das RBerG auf dem Gebiet des Familienrechts Rechtsberatung erteilen (Steuerberater, Versicherungsagenten etc.), aber nur wenige, die etwas davon verstehen.

Ihr Recht ist Anwaltssache!

Auseinandersetzungen im Familienrecht sind immer eine persönliche Belastung, erst recht nach langer Ehezeit mit noch minderjährigen und ehelichen Kindern.

Wenn wir Sie dabei unterstützen, sind wir an Ihrer Seite. Nach Absprache führen wir auch außergerichtliche Verhandlungen für Sie, etwa in Unterhaltsfragen und im Bereich der außergerichtlichen Durchführung des Zugewinnausgleichs.
 
 

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